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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kärbholz GbR

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen geltend für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Kärbholz GbR gegenüber ihren Kunden.


2. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Bedingungen erkennt die Fa. Kärbholz GbR nur an,
wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


3. Lieferung und Zahlung

Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nach der Bestellung erhält der Kunde per e-Mail eine Auftragsbestätigung,
die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist.
Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart,
unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an die Fa. Kärbholz GbR zu zahlen.

Der Versand der bestellten Ware durch die Fa. Kärbholz GbR erfolgt nach Eingang des Kaufpreises.
Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart,
an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert.
Die Kosten für den Versand ab dem ort der Niederlassung der Fa. Kärbholz GbR trägt der Kunde,
es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
Die Fa. Kärbholz GbR behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen,
sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

Die Vergütung ist spätestens in vollem Umfang bei Abnahme fällig.
Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Fa. Kärbholz GbR 35 Tage nach Fälligkeitstag in Verzug,
soweit er nicht bezahlt hat. Sollte nach dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein,
wird die Bestellung automatisch Storniert.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen,
wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen)
in einem angemessenen Wert zu dem Wert der -mit Mängeln behafteten- Sache steht.


4. Lieferzeiten

Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin der Fa. Kärbholz GbR verbindlich zugesagt wurde.

Ware, die am Lager ist, versendet die Fa. Kärbholz GbR innerhalb von drei Werktagen.
Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig,
bemüht sich die Fa. Kärbholz GbR um schnellstmögliche Lieferung.
Falls die Nichteinhaltung deiner Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse
oder sonstige von der Fa. Kärbholz GbR nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist,
wird die Frist angemessen verlängert.

Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt,
schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen
und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers,
so können sowohl die Fa. Kärbholz GbR als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten,
sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Die Fa. Kärbholz GbR wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts
etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


5. Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen
innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
oder -wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wurde durch Rücksendung der Ware widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Zur Wahrung des Widerrufs genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. Kärbholz GbR z. H. Marlen Böhme Velken 116 53809 Ruppichteroth

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits Empfangenen Leistungen zurück zu gewähren
und ggfs. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Bei einer Verschlechterung der Waren kann die Fa. Kärbholz GbR Wertersatz verlangen.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung,
wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Kunde Wertersatzpflicht vermeiden,
in dem er die Waren nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt.
Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis
der zurückzusendenen Sache einen Betrag von 40,00€ nicht übersteig
oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren,
die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.


6. Rücktritt

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,
wenn die Fa. Kärbholz GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innnerhalb einer angemessenen Frist
nach Aufforderung der Fa. Kärbholz GbR zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.


7. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Fa. Kärbholz GbR auf den Kunden über.


8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Fa. Kärbholz GbR im Falle,
dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer
in der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus
aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen,
die Fa. Kärbholz GbR im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu,
wenn seine Gegenansprüche von der Fa. Kärbholz GbR unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


9. Gewährleistung

Die Fa. Kärbholz GbR gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.
Die von der Fa. Kärbholz GbR in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i. S. d. § 443 BGB dar.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung.
Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert,
so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde Verbraucher ist,
hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.
Will der Kunde Schadensersatz statt Leistung verlangen,
so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im übrigen unberührt.


10. Meldung von Mängeln, Transportschäden und Fehlmengen

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen.
Bei Mängeln und Transportschäden ist die Fa. Kärbholz GbR sofort schriftlich (auch e-Mail) zu benachrichtigen.
Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware an Fa. Kärbholz GbR,
so ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung.
Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, geltend ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB).

Zur Beachtung bei Transportschäden:

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen.
Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.

Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen,
ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören.
Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen
und zur Feststellung des Schadens aufzufordern und zwar per Post (Poststelle) - sofort am Tage der Zustellung,
bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung,
bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware.

In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens
in dem Zustand zu belassen,
in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadensbefinden.

Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
Die Plflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.


11. Haftung

Die Fa. Kärbholz GbR haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Fa. Kärbholz GbR
oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im übrigen haftet die Kärbholz GbR nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Vereltzung wesentlicher Vertragspflichten
oder soweit die Kärbholz GbR den Mangel arglistige verschweigen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht zugleich ein weitere Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung),
und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,
der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis
oder aus unerlaubter Handlung.
Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


12. Datenspeicherung

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten
von der Fa. Kärbholz GbR auf Datenträgern gespeichert werden.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Fa. Kärbholz GbR selbstverständlich vertraulich behandelt.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Die Fa. Kärbholz GbR ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.
Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.


Stand 04/2009 


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